Recherchefahrt zum EuGH in Luxembourg

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Autor: Cédric Puisney, Lizenz: CC-BY 2.0

Die Jugendpresse RLP veranstaltete am Montag 07. Mai 2018 eine Recherchefahrt zum „Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)“ in Luxembourg. Die „Bewerbungen“ zwei unserer Mitglieder wurden angenommen und so durften sie Teil der Fahrt, hin zu einer der wichtigsten europäischen Institution werden. In Luxembourg angekommen, wurde die Gruppe, bestehend aus etwa 20 Europa-begeisterten Schülern und Studenten von Hartmut Ost, von der Pressestelle des EuGH und Zuständiger für deutschsprachige Medien, empfangen. Ost erklärte in einem kurzen „Briefing“ die wesentlichen Unterschiede zwischen dem EuGH in Luxembourg (oder wie der Gerichtshof selbst bevorzugt: Gerichtshof der Europäischen Union) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bevor er dezidiert die Aufgaben des EuGH vorstellte.

Der EuGH kann/muss sich an klar definierte Zuständigkeitsbereiche halten und – anders als viele andere EU-Institutionen – verfolgt er keine politische Agenda.

So gehören neben markenrechtlichen Klagen und Konflikten, die etwa ein Drittel der Arbeit des EuGH ausmachen, auch restriktive Maßnahmen der EU gegen Individuen oder Firmen innerhalb der Union oder auch Konflikte mit Marktbeherrschenden Unternehmen zur regelmäßigen Arbeit des Gerichtshof der europäischen Union. Zudem werden beinahe täglich Fragen nationaler Gerichte (so genannte Vorabentscheidungsverfahren) beantwortet. Zu der Frage, ob der EuGH „zahnlos“ sei, antwortet Herr Ost, dass Urteile, denen Mitgliedsstaaten nicht Folge leisten, mit Geldstrafen in Millionenhöhe sanktioniert werden können.

Trotz dieser Befugnisse muss eines festgehalten werden: Entgegen vieler öffentlicher Annahmen, kann der EuGH nicht in nationale Gesetze der Mitgliedsstaaten eingreifen, jedoch sehr wohl den Konflikt nationaler Gesetze mit EU-Gesetz feststellen.

Sitzungssaal

Insgesamt fällen 28 Richtern aus den jeweiligen Mitgliedsstaaten die Entscheidungen im EuGH. Diese Zahl soll nun nach und nach auf 56 (bzw. nach dem Brexit, 54) erweitert werden, da der Gerichtshof sich immer neueren und komplexeren Aufgabenbereichen – z.B. die „Euro-Rettungspakete“ – widmen muss. Vor Ernennung eines Richters, entscheidet hierbei ein Ausschuss, ob der jeweilige Kandidat eines Mitgliedsstaates geeignet ist oder nicht. Einmal ernannt, ist ein Richter in der Regel 6 Jahre lang im Amt, bevor er entweder ausscheidet oder das Amt verlängert wird (erneute Entscheidung des Ausschusses). Doch weder Richter noch Referenten oder Generalanwälte stellen die größte Berufsgruppe da, sondern die Übersetzer (etwa 1.000).

Ungeachtet dieses großen Übersetzerapparats, müssen alle, die Interesse an der Arbeit des EuGHs haben beachten, dass die Arbeitssprache in französisch ist und in der Regel das 1. Staatsexamen (auch bei Praktika) vorausgesetzt wird.

Nach der Klärung unserer Fragen, aßen wir wie richtige Mitarbeiter des EuGH in der Kantine des Gerichtshofes. 😉

NOVATEK CAMERA

Nach einem kurzen Rundgang durch einen Teil des Gebäudes, durften wir eine Verhandlung – Thema: Arbeitszeit von Pflegeeltern – im großen Gerichtssaal (Grande Salle d’Audience) mitverfolgen. Nach 90 Minuten wurde die Verhandlung in den Juli vertagt.

Mit dieser Verhandlung endete ein spannender und interessanter Ausflug zu einem wichtigen Organ innerhalb der EU. Dafür möchten wir uns noch einmal herzlich bei der Jugendpresse RLP sowie dem EuGH und insbesondere bei Herrn Ost bedanken!